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- Schifffahrtsrechtliche Absicherung -
Auszug aus einer Mitteilung des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Für eine Mitteilung an die Seefahrer über Ihre
Erprobungen in den "Nachrichten für Seefahrer" bitte
ich Sie, rechtzeitig 6 Wochen vor Beginn der Erprobungen
mir folgende Angaben mitzuteilen:
- Name des Erprobungs- und Begleitfahrzeugs
- Typ und Grösse dieser Schiffe
- Beginn und Ende der Erprobungen
- beabsichtigter Segelweg (Fahrtroute)
- Hörbereitschaft des Begleitfahrzeuges auf UKW Sprechfunk Kanal 16
Bedingungen:
1. "The Relationship" wird von der Leitstelle (in Furtwangen) geführt.
2. Ein Begleitschiff verfolgt und überwacht mittels Radar oder Transponder
"The Relationship" in sicherer Nähe (ca. 2 Seemeilen Abstand: bei verminderter
Sicht entsprechend geringer)
3. Das Begleitschiff warnt die sich in der Nähe von "The Relationship"
befindlichen Schiffe über die UKW-Kanäle 70 und 16 (DSC-Sicherheitsverkehr)
4. Das Begleitschiff kann:
- den Kurs (Kollisionskurs) von "The Relationship" ändern.
- Segelstellung ändern, Segel bergen
- Schallsignale auf die "The Relationship" geben
- Lichter auf die "The Relationship" setzen (Positionslampen nach Regel
25(a) oder (b) und ggf. (c) KVR, Manövrierunfähigkeit nach Regel 27 (a) KVR )
- ggf. Signalkörper, z.B. Kegel nach Regel 25 (e) KVR, schwarze Bälle nach
Regel 27 (a) (ii) KVR setzen
5. Verantwortlicher Schiffsführer für die "The Relationship" ist der
Schiffsführer des Begleitschiffes
6. Die Hilfeleistungspflicht von "The Relationship" wird vom Begleitschiff aus
gewährleistet
7. Die Ausguckpflicht von "The Relationship" wird durch das Begleitschiff wahrgenommen
8. Innerhalb der Hoheitsgewässer eines Staates befindet sich eine Crew auf "The
Relationship" (Beim Durchfahren eines Hoheitsgebiets, z.B. beim Auslaufen aus dem
Abgangshafen, beim Anlaufen eines Zufluchtshafens, bei Abbruch der Erprobungen und bei
Ansteuerung des Bestimmungshafens ist "The Relationship" zu besetzen)
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