Führerscheinbeschreibung:
Informationen zu den einzelnen Führerscheinen gibt jede
Akademische Seglervereinigung, jeder Segelverein, jede Segelschule.
Zu jedem Führerschein gibt es Bücher im Handel, z.B.
Delius-Klasing-Verlag oder BLV.
Bodenseepatent / Segel
Ein Patent der Kategorie D zum Führen von
Segelfahrzeugen mit mehr als 12 qm Segelfläche.
Mindestalter 14 Jahre
Bodenseepatent / Motor
Ein Patent der Kategorie A zum Führen von
maschinengetriebenen Fahrzeugen über 4,4 kW.
Mindesalter: 18 Jahre
Binnen / Segel + Motor
Ein Schein für alle Binnen wasserstraßen
für maschinengetriebene Fahrzeuge mit mehr als 3,68 kW und
für alle Segelboote über 3 qm Segelfläche.
Sportbootführerschein See / Motor
Zum Führen von Motoryachten mit einer Maschinenleistung
über 3,68 kW(5 PS) und auf Seeschiffahrtsstraßen in Deutschland
vorgeschrieben.
Mindestalter: 16 Jahre
BR - Schein
Ein Schein für alle Fahrten im küstennahen
Bereich von 12 Seemeilen. Der Sportbootführerschein See, 300 Seemeilen
Segelerfahrung und ein Navigationskurs werden vorausgesetzt.
Mindestalter: 16 Jahre
BK - Schein
Der Schein für Fahrten auf Ost- und Nordsee bis
61° Nord und 5° West, sowie alle europäischen
Küstengewässer. Der BR-Schein und 1000 Seemeilen werden
vorausgesetzt.
Mindestalter: 18 Jahre
Sprechfunkzeugnisse
UKW Zeugnis
Allgemeines Zeugnis
UKW Betriebszeugnis I
UKW Betriebszeugnis II
Allgemeines Betriebszeugnis
Informationen zu den Sprechfunkzeugnissen gibt es bei jeder
Regulierungsbehörde Telekommunikation - Post
z.B. in 79115 Freiburg
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