Das internationale Seerecht bietet bislang keine rechtliche Grundlage für
den Betrieb eines fern- und selbstgesteuerten Schiffes. Solange das Schiff im
Horraybau zusammengebaut wurde, konzentrieren sich die ehrenamtlichen
Kräfte vorwiegend auf diesen Bau und auf die spätere Organisation
des Trasports. Die Suche nach geeigneten Sponsoren zur Finanzierung einzelner
Projektstufen, die Routenplanung in Zusammenarbeit mit der Schifffahrtsschule
Stettin, all das kostete die ganze Kraft und Aufmerksamkeit.
Die rechtliche Seite der Grundidee, einer selbst- und ferngesteuerten
Weltumrundung durch ein Segelschiff, erschien angesichts der vielen Problemberge
erst einmal als ein Problemchen am weiten Horizont. Nun ist aber das schwer
Vorstellbare tatsächlich fast geschafft: Die Schwarzwälder
Hochschule hat ein Hochsee-Segelschiff gebaut und via Großhubschrauber
ausgeflogen, sie hat das Schiff mit Elektronik vollgestopft und den Trimaran
tatsächlich zum Fahren gebracht - dies mit beachtlicher Geschwindigkeit.
'Überall, wo wir hinkommen, kennt man uns bereits', erzählt
Ideengeber Professor Reiner Schmid unserer Zeitung - die RelationShip hat
bereits Erfolg, auch wenn das Schiff bislang noch gar nicht unbemannt
unterwegs ist.
Jetzt wird es jedoch ernst. Rechtlich muß der Rektor der Fachhochschule
bei der Besegelung der Weltmeere durch die RelationShip seinen Kopf
hinhalten, er wird letztlich als Verantwortlicher auch mit Privatvermögen
bei Unfällen haftbar gemacht. 'Da sind sogar Freiheitsstrafen drin', so
Werner Ruoss, Prorektor der FH und zuständig für die
Öffentlichkeitsarbeit. 'Vielleicht waren wir etwas zu zuversichtlich
bei diesem Problem.
Der erfahrene Hochseesegler Reiner Schmid, der 'The RelationShip' kürzlich
selbst viele Seemeilen in Richtung Lissabon segelte, hält es für
äußerst unwahrscheinlich, daß etwas passiert' - immerhin sei
die Leitstelle mit Funkverbindung zum Schiff rund um die Uhr besetzt.
Dennoch ist auch der FH-Professor für eine vorherige rechtliche
Absicherung, bevor von Lissabon aus losgefahren wird.
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Um diese bemüht sich die FH derzeit. Verwaltungsdirektor
Helmut Köstermenke sprach kürzlich mit den Leitern des
Bundesoberseeamtes in Hamburg und des Institutes für Seerecht
an der Universität Hamburg. Dabei wurde deutlich, daß auf
Sachbearbeiterebene das Problem nicht zu lösen ist. Nun will sich die FHF
direkt an die Höchsten Stellen des Bundesverkehrsministeriums wenden.
Wird dort eine Ausnahmegenehmigung für das Schiff ohne Besatzung erwirkt,
so hat die FH ihrer Sorgfaltspflicht genüge getan.
Verschiedene Lösungen sind für das Projekt denkbar: die
unbequemste für die FH sähe ein Begleitschiff vor, welches
ständig in der Nähe des Trimarans bleibt. 'Das ist theoretisch so
einfach', erklärt Professor Schmid, 'The RelationShip' ist sehr schnell,
ihr zu folgen ist nicht immer einfach. Auch ist unklar, wie ein Begleitschiff
bei einer Gefahrensituation überhaupt eingreifen kann.' Eine weitere
Möglichkeit bestünde in einer erweiterten technischen Ausrüstung.
Immerhin: Das Furtwanger Schiff hat bereits jetzt Radar an Bord. 'Generell
müssen wir vor allem den rechtlichen Status des Trimarans klären',
so Prorektor Ruoss.
Da gäbe es zum Beispiel die Möglichkeit, die RelationShip als
'schwimmenden Körper' zu deklarieren. Solche Körper brauchen
nicht bemannt zu sein, müssen aber bei den routentangierenden Staaten
vor der Durchfahrt angemeldet werden. Erst wenn die Staaten grünes
Licht geben, oder sich innerhalb eines halben Jahres nicht melden, ist
die Durchquerung der jeweiligen 200-Seemeilen-Wirtschaftszone gestattet.
Auch ein solcher Weg wäre letztlich nicht praktikabel, die Antrags-
bearbeitung wäre dabei vermutlich wesentlich langsamer als das Schiff
selbst.
Vielleicht wird durch das Anliegen der FHF beim Bundesverkehrsministerium
mehr als eine Sonderregelung herauskommen: 'Es gibt eine eindeutige Tendenz
der Verkehrsmittel in Richtung Automation', so Professor Schmid, 'diese
Tendenz findet man auch bei Wasserfahrzeugen'. The RelationShip wird ein
technischer Vorreiter sein; vielleicht auch einer in Sachen rechtlicher
Statursklärung derartiger Geiserschiffe.
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